ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Vertrages. Für Folgegeschäfte gelten sie in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch dann, wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Kunde erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Catering entweder durch Auftragserteilung oder durch Abnahme der Ware an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben, sind unverbindlich. Geschäftsbedingungen des Kunden, auf die in Bestellformularen etc. verwiesen wird, ist hiermit widersprochen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Abrede, auf die Einhaltung der Schriftform zu verzichten.
§2 Angebot und Preise
Unsere Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend. Alle Preise verstehen sich in Euro. Unsere Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kunde teilt dem Foodservice Grage 7 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 15% ist Foodservice Grage berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch die Gaumenfreunde Hamburg möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
§3 Mindestpersonenzahl
Die Mindestpersonenzahl für jeden Auftrag beträgt 25 Gäste.
§4 Qualität und Quantität
Bei Produkten aus unserer Küche sind wir zu Abweichungen vom Angebot nach Saison- und Marktlage berechtigt. Wir bemühen uns um gleichwertigen Ersatz. Für die Rechnungsstellung ist die Abgangsmenge maßgeblich.
§ 5 Versand und Lieferung
Mit der Übergabe an den Kunden, den Spediteur, Frachtführer oder sonstige Beförderungsperson geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über.
§6 Übernahme, Abnahme und Stornierungen
Der Kunde ist zur Übernahme und Abnahme der Ware verpflichtet, sobald wir Bereitstellung angezeigt haben. Wir berechnen folgende Stornierungssätze:
10 Tage vor dem vereinbartem Veranstaltungstermin 25%
5 Tage vor dem vereinbartem Veranstaltungstermin 50%
2 Tage vor dem vereinbartem Veranstaltungstermin 75% des Auftragswert
Bei Stornierung am Liefertag behalten wir uns vor 100% des Auftragswert in Rechnung zu
stellen.
§7 Mängel
Der Auftraggeber hat die Ware unmittelbar nach Empfang zu überprüfen. Nicht beanstandete Ware gilt als einwandfrei und vollständig geliefert.
Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen unverzüglich stattfinden, gilt bei offensichtlichen Mängeln der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig. Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Projektleiter oder dem Inhaber mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben.
§8 Haftung und Schadensersatzpflicht
Der Kunde haftet trotz der Leihgebühr für Bruch, Schwund oder Beschädigung der Miet- und Leihgegenstände, solange keine mutwillige Beschädigung von unserer Seite nachzuweisen ist. Der Schaden bemisst sich nach dem Einzelhandelspreis bzw. sonstigen Anwendungen. Eine Ersatzrücknahme anderer als der verliehenen Gegenstände ist ausgeschlossen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Foodservice Grage übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens nachgewiesen werden können. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Schadenersatzpflicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schäden seitens Dritter können wir selbstverständlich in keinem Fall die Haftung übernehmen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen (z.B. durch Abdeckplanen u.ä.). Bei besonders empfindlichem Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.
§9 Zahlung, Pfand, Kaution
Generell gilt für alle Geschäfte Bezahlung bei Lieferung als vereinbart, es sei denn, Zahlung gegen Rechnung ist ausdrücklich vereinbart.
§10 Mietdauer, Rückgabe
Die Rückgabe der Miet- und Leihgegenstände muss am nächsten Werktag erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe erhöht sich die Mietgebühr entsprechend. Bei der Rückgabe ist auf aufgetretene Beschädigungen oder Verluste hinzuweisen. Rückzahlung und Rücknahme erfolgen nur in unseren Geschäftsräumen zu den dortigen Geschäftszeiten.
§11 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Gerät der Kunde hinsichtlich einer Forderung in Verzug, sind wir diesbezüglich zur Inbesitznahme berechtigt, die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
§12 Besondere Bestimmungen
Wird die Erfüllung des die Auslieferung betreffenden Vertragsteils wegen eines Streiks, höherer Gewalt, eines Fahrverbotes oder Verkehrsverbots, auch wegen Verkehrsbehinderungen an Großveranstaltungen unmöglich, so stellen wir die Waren und Leistungen in unseren Geschäftsräumen zur Abholung bereit und avisieren dies dem Auftragsgeber umgehend. Von der Lieferverpflichtung sind wir dann befreit.
§13 Sorgfalt
Mit allen von uns gemieteten oder geliehenen Gegenständen ist sorgsam und pfleglich umzugehen.
§14 Vertragsverhandlungen
Angebote und Kalkulationen erstellen wir nach bestem Wissen und Gewissen, für die Endabrechnung ist aber immer der tatsächliche Aufwand maßgeblich. Vertragsschluss erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung durch den Kunden und eine Anzahlung des Rechnungsbetrages in Höhe von 50% bis 10 Tage vor dem Liefertag.
§15 Erfüllungsort Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt für die gesamten Rechtsbeziehungen ausschließlich deutsches Recht.
§16 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Mit Erscheinen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle vorherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit. Sollte einen dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde und wir werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzten, die dem Zweck des zwischen dem Kunden und uns geschlossenen Vertrages am ehesten entspricht. Gleiches gilt für mögliche Vertragslücken.
Foodservice Grage, Catering & Partyservice Thorsten Grage
Inhaber: Thorsten Grage
Mörikestrasse 28
22587 Hamburg
Tel.: 04532 – 50 39 314
E-Mail:
in**@fo******************.de
Website: www.foodservice-catering.com
Stand: Hamburg, März 2019
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Vertrages. Für Folgegeschäfte gelten sie in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch dann, wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Kunde erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Catering entweder durch Auftragserteilung oder durch Abnahme der Ware an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben, sind unverbindlich. Geschäftsbedingungen des Kunden, auf die in Bestellformularen etc. verwiesen wird, ist hiermit widersprochen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Abrede, auf die Einhaltung der Schriftform zu verzichten.
§2 Angebot und Preise
Unsere Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend. Alle Preise verstehen sich in Euro. Unsere Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kunde teilt dem Foodservice Grage 7 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 15% ist Foodservice Grage berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch die Gaumenfreunde Hamburg möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
§3 Mindestpersonenzahl
Die Mindestpersonenzahl für jeden Auftrag beträgt 25 Gäste.
§4 Qualität und Quantität
Bei Produkten aus unserer Küche sind wir zu Abweichungen vom Angebot nach Saison- und Marktlage berechtigt. Wir bemühen uns um gleichwertigen Ersatz. Für die Rechnungsstellung ist die Abgangsmenge maßgeblich.
§ 5 Versand und Lieferung
Mit der Übergabe an den Kunden, den Spediteur, Frachtführer oder sonstige Beförderungsperson geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über.
§6 Übernahme, Abnahme und Stornierungen
Der Kunde ist zur Übernahme und Abnahme der Ware verpflichtet, sobald wir Bereitstellung angezeigt haben. Wir berechnen folgende Stornierungssätze:
10 Tage vor dem vereinbartem Veranstaltungstermin 25%
5 Tage vor dem vereinbartem Veranstaltungstermin 50%
2 Tage vor dem vereinbartem Veranstaltungstermin 75% des Auftragswert
Bei Stornierung am Liefertag behalten wir uns vor 100% des Auftragswert in Rechnung zu
stellen.
§7 Mängel
Der Auftraggeber hat die Ware unmittelbar nach Empfang zu überprüfen. Nicht beanstandete Ware gilt als einwandfrei und vollständig geliefert.
Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen unverzüglich stattfinden, gilt bei offensichtlichen Mängeln der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig. Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Projektleiter oder dem Inhaber mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben.
§8 Haftung und Schadensersatzpflicht
Der Kunde haftet trotz der Leihgebühr für Bruch, Schwund oder Beschädigung der Miet- und Leihgegenstände, solange keine mutwillige Beschädigung von unserer Seite nachzuweisen ist. Der Schaden bemisst sich nach dem Einzelhandelspreis bzw. sonstigen Anwendungen. Eine Ersatzrücknahme anderer als der verliehenen Gegenstände ist ausgeschlossen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Foodservice Grage übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens nachgewiesen werden können. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Schadenersatzpflicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schäden seitens Dritter können wir selbstverständlich in keinem Fall die Haftung übernehmen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen (z.B. durch Abdeckplanen u.ä.). Bei besonders empfindlichem Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.
§9 Zahlung, Pfand, Kaution
Generell gilt für alle Geschäfte Bezahlung bei Lieferung als vereinbart, es sei denn, Zahlung gegen Rechnung ist ausdrücklich vereinbart.
§10 Mietdauer, Rückgabe
Die Rückgabe der Miet- und Leihgegenstände muss am nächsten Werktag erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe erhöht sich die Mietgebühr entsprechend. Bei der Rückgabe ist auf aufgetretene Beschädigungen oder Verluste hinzuweisen. Rückzahlung und Rücknahme erfolgen nur in unseren Geschäftsräumen zu den dortigen Geschäftszeiten.
§11 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Gerät der Kunde hinsichtlich einer Forderung in Verzug, sind wir diesbezüglich zur Inbesitznahme berechtigt, die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
§12 Besondere Bestimmungen
Wird die Erfüllung des die Auslieferung betreffenden Vertragsteils wegen eines Streiks, höherer Gewalt, eines Fahrverbotes oder Verkehrsverbots, auch wegen Verkehrsbehinderungen an Großveranstaltungen unmöglich, so stellen wir die Waren und Leistungen in unseren Geschäftsräumen zur Abholung bereit und avisieren dies dem Auftragsgeber umgehend. Von der Lieferverpflichtung sind wir dann befreit.
§13 Sorgfalt
Mit allen von uns gemieteten oder geliehenen Gegenständen ist sorgsam und pfleglich umzugehen.
§14 Vertragsverhandlungen
Angebote und Kalkulationen erstellen wir nach bestem Wissen und Gewissen, für die Endabrechnung ist aber immer der tatsächliche Aufwand maßgeblich. Vertragsschluss erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung durch den Kunden und eine Anzahlung des Rechnungsbetrages in Höhe von 50% bis 10 Tage vor dem Liefertag.
§15 Erfüllungsort Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt für die gesamten Rechtsbeziehungen ausschließlich deutsches Recht.
§16 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Mit Erscheinen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle vorherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit. Sollte einen dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde und wir werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzten, die dem Zweck des zwischen dem Kunden und uns geschlossenen Vertrages am ehesten entspricht. Gleiches gilt für mögliche Vertragslücken.
Foodservice Grage, Catering & Partyservice Thorsten Grage
Inhaber: Thorsten Grage
Mörikestrasse 28
22587 Hamburg
Tel.: 04532 – 50 39 314
E-Mail:
in**@fo******************.de
Website: www.foodservice-catering.com
Stand: Hamburg, März 2019
SOFORT KONTAKT
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ANBIETERKENNUNG
Grage Foodservice & Catering
Inhaber: Thorsten Grage
Mörikestrasse 28
22587 Hamburg
Tel: 0171 – 3120200
Eingetragen bei (Aufsichtsbehörde)
(Nr.):Siek Betriebsnummer:19131127
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
USt-ID-Nr: 46/624/00373
E-Mail:
in**@fo******************.de
Domain : www.foodservice-catering.com